tipiti-begleitete Pflegefamilien

Was sind 'Zweigfamilien'?

'Zweigfamilien' sind Familien, welche ein Kind innerhalb der Verwandtschaft oder des Netzwerkes bei sich aufnehmen. Auch Pflegefamilien, welche bis anhin nicht von einer Fachorganisation (DAF = Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege) begleitet werden, fallen unter diesen Bereich.

Es gibt also drei Arten von Zweigfamilien-Pflegeverhältnissen:

  • Verwandtenpflege
  • Netzwerkpflege
  • unbegleitete Fremdpflege

Tipiti unterstützt die Familien, ihre Aufgabe und ihre Verantwortung als Pflegeeltern im Sinne des Kindes situationsbezogen wahrzunehmen. Pflegeeltern sind Teil eines komplexen Systems und übernehmen eine zentrale Rolle im Leben der ihnen anvertrauten Kinder. Einem Pflegekind ein Zuhause zu geben, bringt viel Schönes mit sich – bedeutet aber auch, dass sie als Privatfamilie einen öffentlichen Auftrag übernehmen. So sind die Erziehung und das Familienleben keine reine Privatsache mehr, sondern bis zu einem gewissen Grad 'öffentlich'.

Zweigfamilien erhalten in der Regel ihr Betreuungsgeld direkt von den Eltern oder von der zuständigen Gemeinde. Nach einem Monat entgeltlicher oder drei Monaten unentgeltlicher Betreuung eines Kindes ist das Pflegeverhältnis bewilligungspflichtig.

Begleitung von Zweigfamilien

Wir unterstützen, beraten und begleiten Zweigfamilien in allen Belangen rund um das Pflegeverhältnis. In Zusammenarbeit mit den für das Kind wichtigen Bezugspersonen und den Entscheidungsträger:innen suchen wir in jeder Lebenssituation nach der bestmöglichen Lösung für das einzelne Kind.

  • Kinderorientierte Situationsanalyse im Kontext der bestehenden Fremdunterbringung. Wir arbeiten dabei parteilich für das Kindeswohl und orientieren uns an den UN-Kinderrechten
  • Temporäre und/oder längerfristige Begleitung von Pflegefamilien. Wir achten und respektieren die Lebenswelten der Familien, ebenso wie die Lebenswelten der Pflegekinder und deren Herkunftsfamilien.
  • Vernetzung und Zusammenarbeit mit den Bezugspersonen und Entscheidungsträgern im Rahmen des Pflegeverhältnisses
  • Förderung und individuelle Begleitung des Pflegekindes unter traumapädagogischen und bindungsorientierten Ansätzen
  • Spezifische Weiterbildungsmöglichkeiten für Pflegeeltern

Arbeitsweise und Methoden

Wir arbeiten lösungs- und stärkenorientiert und sind in Notfällen 24 h erreichbar. Wir nutzen unter anderem Mittel, Techniken und Methoden aus den Bereichen:

  • Biografiearbeit
  • Bindungs-, Kompetenz- und Lösungsorientierung
  • Neue Autorität
  • Marte Meo
  • Traumapädagogik
  • Versöhnungsarbeit

Tipiti verfügt über intern entwickelte spezifische Instrumente für die Arbeit in und mit Pflegefamilien und Pflegekindern.

Angebot

In der Regel dauert eine Begleitung im Zweigfamilienbereich mindestens zwölf Monate. Die Weiterführung wird in den Standortgesprächen und im Austausch mit den Auftraggebenden geklärt.

Der Kostenansatz der Begleitung orientiert sich an den Pflegegeld-Richtlinien des Kantons St. Gallen. Im ersten Jahr oder bei sehr krisenhaften Verläufen kommt das Leistungspaket A und in den Folgejahren das Leistungspaket B zum Tragen.

Die Tarife beinhalten:

  • Perspektivenklärung mit dem Pflegekind, den leiblichen Eltern und den mandatsführenden Personen oder der KESB
  • Begleitung des Kindes und der Pflegefamilie durch die Fachberaterin von tipiti gemäss den Qualitätsstandards der institutionell vernetzten Pflegeplätzen (IPK)
  • Delegiertes Case-Management: In enger Absprache mit den zuweisenden Stellen – Informationsfluss, Sitzungen und Besprechungen mit allen Involvierten
  • Stärkungsgespräche
  • Besuchsbegleitungen gemäss Absprache
  • Unterstützung in Krisensituationen (365 Tage)
  • Anlässe und Fortbildungen – Zweigfamilientag, Stammtisch, interne Lager, Weekend etc.
  • Weiterbildungen für Pflegeeltern
  • Teilnahme und Protokollierung der Standortgespräche
  • usw.

Aufnahmeprozess

  1. Anfrage durch Pflegefamilie oder Entscheidungsträger:in – Erhalt erster Informationen über das Pflegeverhältnis
  2. Unverbindliches Erstgespräch und Hausbesuch in der Pflegefamilie – erstes Kennenlernen und Sammeln von spezifischeren Informationen zum Pflegeverhältnis
  3. Auftragsklärungsgespräch mit Zuweiser:in – Es werden Erwartungen abgeglichen, übergeordnete Ziele vereinbart und nötige Informationen ausgetauscht. Bei gegenseitigem Entscheid zur Zusammenarbeit wird der Prozess fortgesetzt.
  4. Erstellen der Begleitungs-Vereinbarung und Klärung der Finanzierung

Einstieg in die Begleitung

  • Stärkungsgespräche: Den Pflegeeltern werden zur Stärkung und Klärung ihrer Rolle, ein bis drei Gespräche bei zwei ausgewiesenen Fachpersonen angeboten.
  • Beziehungsaufbau und Kennenlernen der involvierten Personen: Für eine gute Zusammenarbeit sind Beziehungsarbeit und gegenseitiges Vertrauen wichtig.
  • Situationsanalyse – Themen eruieren und Ziele festlegen: In der Regel folgt eine sechsmonatige Orientierungs- und Klärungsphase – nach weiteren sechs Monaten werden die Ziele evaluiert, Zukunftsperspektiven besprochen und die weitere Zusammenarbeit geklärt.

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