Übergangspflegefamilien für Säuglinge und Kleinkinder
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Säuglinge und Kleinkinder, die nicht in ihrer eigenen Familie aufwachsen können, benötigen ein Umfeld, welches ihnen Sicherheit und verlässliche emotionale Beziehungen bietet. Sie brauchen feste Bezugspersonen, die rund um die Uhr verfügbar sind, und an die sie sich binden können. Diese Bindung hat einen positiven Einfluss auf ihre weitere Entwicklung und auf ihre Widerstandfähigkeit (Resilienz). Sicher gebundene Kinder sind später in der Lage, diese Bindung auf andere Personen zu übertragen und enge, tragfähige Beziehungen einzugehen.
Tipiti verfügt in der Deutschschweiz über ein Netz von rund zwanzig Übergangspflegefamilien. Diese werden in einem mehrstufigen Verfahren auf ihre Eignung abgeklärt. In regelässigen Aus- und Weiterbildungen erlangen sie das spezifische Wissen für ihre Arbeit. Dazu gehört auch die Arbeit mit Marte Meo, Supervision und Austausch.
Wenn Mütter/Eltern nach der Geburt nicht für ihr Kind sorgen können, z.B. wegen einer psychischen oder einer Suchterkrankung, oder wenn sie sich überlegen, ihr Kind zur Adoption freizugeben, kommen Übergangspflegefamilien zum Einsatz, bis geklärt ist, wo das Kind langfristig aufwachsen kann.
Der Gedanke, sein Kind zur Adoption freizugeben, ist oft sehr ambivalent und kann bis zu einem definitiven Entscheid mehrere Male wechseln. Dies ist der Grund dafür, dass das Gesetz nach der Geburt eine Frist von zweimal sechs Wochen vorsieht.
Damit das Kind trotzdem möglichst vom ersten Tag an verlässliche und uneingeschränkt verfügbare Bezugspersonen hat, wird es bei einer Übergangspflegefamilie platziert, bis seine Perspektive geklärt ist.
Übergangspflegefamilien stehen auch für die Notfallplatzierung von Säuglingen und Kleinkindern zur Verfügung, deren Mütter/Eltern sich in kritischen Lebenssituationen befinden und im Moment nicht in der Lage sind, ihrem Kind die nötige existenzielle Sicherheit zu geben.
Übergangspflegefamilien
Anfragen für die Platzierung eines Säuglings oder Kleinkindes kommen in der Regel von Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) oder Berufsbeistandschaften.
Bei geplanten Adoptionsfreigaben besteht zudem eine Zusammenarbeit mit PACH – Pflege- und Adoptivkinder Schweiz.
Die Anfrage wird im Team diskutiert und es wird geprüft, ob eine geeignete Übergangspflegefamilie verfügbar ist. Oft drängt die Zeit und es vergehen nur wenige Tage zwischen Anfrage und Platzierung des Kindes.
In der Regel holt die Übergangspflegefamilie das Kind im Spital ab. Wenn ein Kind noch einige Zeit im Spital bleiben muss, z.B. wegen Frühgeburt oder Entzug, wird es von der Übergangspflegefamilie so oft als möglich besucht.
Eine Fachberaterin von tipiti steht in regelmässigem Kontakt mit der Übergangspflegefamilie, macht Hausbesuche und begleitet sie bei Gesprächen und wichtigen Terminen. Sie ist erste Ansprechperson für die Übergangspflegefamilie und fungiert als Schnittstelle zwischen ihr und den Behörden / Beistandspersonen / Eltern / anderen Fachstellen etc. Ziel ist, dass sich die Übergangspflegefamilie ganz auf die Betreuung und Pflege des Kindes konzentrieren kann.
Der Kontakt zwischen dem Kind und seinen Eltern wird gepflegt, wenn dies gewünscht wird (Begleitung durch Fachberaterin).
Aus bindungstheoretischer Sicht für das Kind wünschenswert wäre, wenn die Übergangsplatzierung nicht länger als 6 Monate dauert.
In der Realität zeigt sich jedoch, dass es oft mehr Zeit braucht, bis geklärt ist, wo das Kind langfristig aufwachsen kann. Die kürzeste Platzierung dauerte 3 Tage, die längste 3 ½ Jahre. Die durchschnittliche Platzierungsdauer lag in den letzten Jahren bei 13 Monaten.
Ist eine geeignete Anschlusslösung gefunden (Eltern, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Eltern-Kind-Wohnen, …), beginnt eine mehrwöchige Übergangszeit. Während regelmässigen Besuchen machen die Übergangspflegeeltern die (neuen) Eltern mit den Pflegehandlungen, dem Tagesablauf und den Gewohnheiten des Kindes bekannt. Das Kind soll mit seinen neuen Bezugspersonen so vertraut wie möglich werden, bevor es definitiv zu ihnen zieht.
Nach der Umplatzierung finden Nachbesuche statt, damit das Kind keinen (weiteren) Bruch in seiner Biografie erlebt.
Jedes Pflegeverhältnis wird nach seiner Beendigung ausgewertet.
Haben Sie sich auch schon vorgestellt, wie es wäre, einem Baby für einige Monate ein Zuhause zu bieten?
tipiti sucht in der deutschsprachigen Schweiz Familien, die einem Säugling oder Kleinkind Pflege, Liebe und Geborgenheit geben können.
Voraussetzungen für die Arbeit als Übergangspflegefamilie:
Wenn Sie sich für diese anspruchsvolle und vielseitige Aufgabe interessieren, dürfen Sie uns gerne unverbindlich kontaktieren (071 552 17 09 / uebergangspflege@tipiti.ch) und/oder uns das Anmeldeformular zukommen lassen.
Ablauf des Aufnahmeverfahrens:
Nach erfolgreich abgeschlossenem Aufnahmeverfahren erhalten Sie einen Arbeitsvertrag mit tipiti.
tipiti
Kompetenzzentrum für Platzierungsfragen
Zürcherstrasse 1
Postfach
9501 Wil
Auf der Website von Pflege- und Adoptivkinder Schweiz finden Sie konkrete Antworten auf Fragen, die sich Menschen stellen, welche sich mit dem Thema Adoption auseinandersetzen.
Sei es als Mutter, die sich nicht in der Lage sieht, ihr Kind selbst zu betreuen, sei es als Paar, das sich mit dem Gedanken beschäftigt, ein Kind in die eigene Familie aufzunehmen oder sei es als Eltern, die mit Adoptivkindern zusammenleben.
Sozialdienste und Behörden, welche sich beruflich mit Adoptivkindern und Adoptivfamilien auseinandersetzen, können sich ebenfalls bei Pflege- und Adoptivkinder Schweiz informieren.
Der Verband der Kantonalen Zentralbehörden für Adoption ist ein nationaler Fachverband, der sich für die interkantonale Zusammenarbeit und den Wissenstransfer zum Thema Adoption einsetzt. Er erarbeitet Konzepte, Leitfäden und Arbeitsinstrumente und gibt Empfehlungen ab, mit dem Ziel, optimale Rahmenbedingungen für Adoptivkinder zu schaffen.