MNA Begleitung
Bezugspersonen
Jedem und jeder Jugendlichen wird von Beginn an eine Bezugsperson zur Seite gestellt. Diese begleitet den oder die Jugendliche bis zum Abschluss einer Erstausbildung. Das Team der Bezugspersonen arbeitet hauptsächlich im LBZ, dem Lern- und Begegnungszentrum in St. Gallen. Ebenso im LBZ gehen die minderjährigen Geflüchteten während ihrer ersten Zeit zur Schule (siehe Schule im LBZ).
Aufgabe der Bezugsperson ist es,
- eine konstante und verlässliche Beziehung zu pflegen
- eine den Fähigkeiten entsprechende Förderung und berufliche Ausbildung zu ermöglichen
- gemeinsam für ein soziales Netzwerk zu sorgen
Begleitung in vier Phasen
Wenn wir junge Menschen begleiten, passt sich unsere Begleitung laufend ihren Bedürfnissen an. Auf dem Weg ins eigenständige Leben unterscheiden wir folgende vier Phasen. Jede Phase betrifft das Wohnen, die Arbeit, die emotionale Entwicklung und auch die persönliche Biographiearbeit (Woher komme ich, wohin gehe ich). Diese Phasen überschneiden sich naturgemäss und verlaufen bei jedem Menschen unterschiedlich. Es ist unsere Aufgabe, einerseits die Entwicklung zur nächsten Phase zu unterstützen und gleichzeitig zu verhindern, dass wichtige Schritte vergessen werden. Regelmässige Fallbesprechungen, ein offener Austausch mit allen Beteiligten und Standortgespräche unterstützen uns bei dieser Arbeit.
Ankunftsphase - Ankunftsfamilie
In Wald befindet sich unsere Ankunftsfamilie unbegleitete Kinder und Jugendliche (MNA). Sie ist ihr erster Wohnort nach deren Zuweisung von den Empfangsstellen des Bundes in den Kanton AR.
Wir sorgen für Sicherheit und Schutz dieser Kinder und Jugendlichen. Gemeinsam werden Haushalt geführt und erste alltägliche Gepflogenheiten kennengelernt. Schon in den ersten Wochen wird eine Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft ermöglicht, beispielsweise in einem Sportverein.
Integrationsphase - Pflegefamilie
Nach drei bis fünf Monaten zieht der oder die Jugendliche in eine von tipiti ausgewählten Familie (bzw. Paar oder Einzelperson). Die Familie wird von unserem Team fachlich begleitet und unterstützt. Siehe auch «Wohnplatzsuche».
Die Jugendlichen lernen die Bewältigung des Alltags und Verbindlichkeiten einer Tagesstruktur. Im Vordergrund steht das Erlernen unserer Sprache und Kultur.
Mit der Volljährigkeit kann der oder die junge Erwachsene weiter mit seiner «Schweizer Familie» zusammenleben oder in eine WG ziehen.
Selbständigkeitsphase - WG
Der oder die junge Erwachsene wohnt gemeinsam mit anderen jungen Menschen zusammen in einer kleinen Wohnung und wird von seiner tipiti-Bezugsperson gezielt unterstützt und individuell begleitet. Im Rahmen von regelmässigen Besuchen und Kontakten begleitet die tipiti-Bezugsperson den jungen Menschen in der Freizeit- und Alltagsgestaltung und hilft bei Fragen rund um Schule, Ausbildung, Finanzen usw.
Den Jugendlichen muten wir immer mehr zu. So lernen sie, Verantwortung für die Gestaltung des eigenen Alltags zu übernehmen.
Ablösungsphase - eigene Wohnung
Unsere Begleitung reduzieren wir auf das Nötigste, sobald ein junger Mensch im zweiten oder dritten Jahr seiner Ausbildung oder in die Berufswelt integriert ist, das selbständige Wohnen gelingt und emotional recht stabil ist.
Nachbetreuung
Auch nach dem Austritt bei tipiti sind wir da. Im Rahmen der Nachbetreuung helfen wir, wenn nötig, und unterstützen bei persönlichen Anliegen. Diese jungen Menschen können auf die persönliche Unterstützung ihrer Bezugsperson und teilweise auch auf finanzielle Unterstützung zur Krisenbewältigung oder erweiterten Ausbildung im Erwachsenenleben zählen.